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Naturheilpraxis Melanie Rathmann

Behandlungskosten und Zeitaufwand im Überblick

Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Patienten mit einer Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen übernehmen, stelle ich eine Rechnung nach der GebÜH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus. Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel zum größten Teil von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Welche Leistungen erstattet werden, wie hoch der Selbstbehalt ist und die Erstattungshöhe sind jedoch abhängig von Ihren persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarungen. Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Die Preise sind bei Barzahlung:

Ersttermin (ca. 1,5 Stunden) 90,- EUR
Folgetermin (ca. 1 Stunde) 70,- EUR
Folgetermin (ca. 30 Minuten) 35,- EUR

(Stand 2021)

Der überwiegende Teil meiner Patienten ist gesetzlich krankenversichert. Da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht für die Behandlungskosten aufkommen, sind diese von Ihnen selbst tragen. Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis meines Stundensatzes (beträgt derzeit 70 Euro). Für die Erstanamnese (Dauer: 1 bis 1,5 Stunden) berechne ich 90 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für Medikamente, Labor oder Material. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn über eine mögliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Geschenkgutschein

Auf Wunsch sind selbstverständlich Gutscheine möglich. Zwei individuelle Exemplare stehen für verschiedene Gelegenheiten (Geburtstag, Weihnachten, besondere Anlässe) für Sie zur Auswahl.

Terminverschiebung/-absage

Die Praxis für hypnosystemische Psychotherapie und Naturheilkunde Melanie Rathmann wird als reine Bestellpraxis mit vorheriger Terminvereinbarung geführt. Dies ermöglicht eine genaue Terminierung ohne Wartezeiten für die Patienten. Terminabsprachen sind verbindlich. Falls Sie einen gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie rechtzeitig, spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage vorher, telefonisch abzusagen, um mir die Gelegenheit zu geben, den Termin anderwärtig zu vergeben. Beispielsweise sollten Absagen für Montagstermine spätestens am Donnerstag Vormittag erfolgen. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den Termin erneut zu belegen.